• Impfnachweis (digitales Zertifikat oder Impfpass)
  • Nachweis der Genesung

Der Zutritt in die Halle wird nur mit einem gültigen G-Nachweis (geimpft oder genesen) erteilt. Der Nachweis ist ab einem Alter von 16 Jahren erforderlich!
(unter 16 Jahre gelten Kinder und Jugendliche als Schüler*innen und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung)